
Widerspruch gegen Abwassergebührenbescheid 2021
Haus & Grund NRW unterstützt im Rahmen der Verbändeallianz mit dem Bund der Steuerzahler NRW und dem Verband Wohneigentum die Aktion für faire Abwassergebühren. Der BdSt fördert ein Musterverfahren beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 9 A 1019/20), in dem um die Höhe der Abwassergebühren gestritten wird.
Konkret geht es in dem Verfahren um die Angemessenheit der Gebührenkalkulation. In diese werden kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen auf die Anlagen zur Abwasserentsorgung und –behandlung einbezogen. Gestritten wird darüber, in welcher Höhe ein kalkulatorischer Zinssatz auf das Eigenkapital berechnet werden darf und ob Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten weiterhin zulässig sind.
Zwar werden in den Städten und Gemeinden in NRW durchaus unterschiedliche Kalkulationsansätze in die Gebührenberechnungen eingestellt, jedoch kann ein Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid 2021 durchaus generell sinnvoll sein. So unterstützt ein Widerspruch einerseits indirekt das laufende Musterverfahren und kann andererseits unter Umständen dem Widersprechenden im Falle eines Obsiegens des Klägers in diesem Muster-Rechtsstreit ebenfalls finanzielle Vorteile bringen.
Es gibt allerdings Einiges zu beachten:
- Der Widerspruch ist an die den Bescheid erlassende Behörde binnen Monatsfrist nach Zugang zu richten.
- Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die jeweils fällige Quartalsgebühr muss ungekürzt gezahlt werden.
- Die Behörde kann die Bescheidung des Widerspruchs aussetzen, muss dies aber nicht.
- Weist die Behörde den Widerspruch ab, müsste eine Anfechtungsklage erhoben werden, deren Ausgang zumindest bis zur Entscheidung im Musterverfahren nicht eindeutig vorhergesagt werden kann.
Einen Musterwiderspruch und weitere Informationen hat der Bund der Steuerzahler NRW auf der Internetseite
https://www.steuerzahler.de/nrw/abwasser/
hinterlegt.
Konkret geht es in dem Verfahren um die Angemessenheit der Gebührenkalkulation. In diese werden kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen auf die Anlagen zur Abwasserentsorgung und –behandlung einbezogen. Gestritten wird darüber, in welcher Höhe ein kalkulatorischer Zinssatz auf das Eigenkapital berechnet werden darf und ob Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten weiterhin zulässig sind.
Zwar werden in den Städten und Gemeinden in NRW durchaus unterschiedliche Kalkulationsansätze in die Gebührenberechnungen eingestellt, jedoch kann ein Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid 2021 durchaus generell sinnvoll sein. So unterstützt ein Widerspruch einerseits indirekt das laufende Musterverfahren und kann andererseits unter Umständen dem Widersprechenden im Falle eines Obsiegens des Klägers in diesem Muster-Rechtsstreit ebenfalls finanzielle Vorteile bringen.
Es gibt allerdings Einiges zu beachten:
- Der Widerspruch ist an die den Bescheid erlassende Behörde binnen Monatsfrist nach Zugang zu richten.
- Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die jeweils fällige Quartalsgebühr muss ungekürzt gezahlt werden.
- Die Behörde kann die Bescheidung des Widerspruchs aussetzen, muss dies aber nicht.
- Weist die Behörde den Widerspruch ab, müsste eine Anfechtungsklage erhoben werden, deren Ausgang zumindest bis zur Entscheidung im Musterverfahren nicht eindeutig vorhergesagt werden kann.
Einen Musterwiderspruch und weitere Informationen hat der Bund der Steuerzahler NRW auf der Internetseite
https://www.steuerzahler.de/nrw/abwasser/
hinterlegt.
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