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Pressemitteilung vom 12.12.2019

Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen in Wasserschutzgebieten nur noch bei konkretem Verdacht

Haus & Grund: Keine unnötige Belastungen für Grundstückseigentümer mehr

Die Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen in Nordrhein-Westfalen wird weitgehend abgeschafft. Dies sieht ein Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und FDP für das Dezember-Plenum im Landtag vor. Danach sollen die Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten nur noch in begründeten Verdachtsfällen zur Pflicht gemacht werden. 

Eine verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle soll es nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und in begründeten Verdachtsverfällen geben. Damit löst die Koalition das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein - rechtzeitig vor Ablauf der Frist Ende 2020 für Anschlüsse, die nach 1965 gebaut worden sind. Unnötige Belastungen für Grundstückseigentümer werden durch die Neuregelung spürbar verhindert.

Klar ist, dass ein defekter Kanal wieder instand gesetzt werden muss. Von einem normalen Haus gehen aber in aller Regel keine Gefahren für das Grundwasser aus. Anderslautende Meinungen haben sich fachlich nicht bestätigt. In Zukunft richtet sich die mehr als 300 Euro teure Prüfung nach dem vorhandenen Gefährdungspotential für das Grundwasser. Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten werden künftig nur noch anhand von objektiven, tatsächlichen und vor allem nachvollziehbaren Gründen zur Vornahme einer Dichtheitsprüfung verpflichtet.

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