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Pressemitteilung vom 21.01.2012
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Rot-Grün will Rauchmelder-Pflicht für Mieter

Haus & Grund: Behördliche Kontrolle kaum möglich

 

RauchmelderAb dem kommenden Herbst sollen nach der Vorstellung der rot-grünen Landesregierung die unmittelbaren Wohnungsbesitzer zum Einbau und zur Wartung von Rauchmeldern gesetzlich verpflichtet werden. Damit unterliegen nach einer entsprechenden Novellierung der Landesbauordnung in vermieteten Wohnungen die Mieter der Rauchmelder-Pflicht und nicht die Vermieter. „Das wäre immerhin ein kleiner Fortschritt“, kommentiert Michael Mönig, Hauptgeschäftsführer der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Nordrhein und Westfalen die Ankündigung von Bauminister Harry K. Voigtsberger. Haus & Grund habe sich zwar immer für Rauchmelder ausgesprochen, aber gegen eine gesetzliche Verpflichtung. In Einfamilienhäusern oder in Eigentumswohnungen wären dann die selbstnutzenden Eigentümer in der Pflicht.

 

„Mit einer Einbaupflicht wird lediglich ein weiteres überflüssiges bürokratisches Instrumentarium geschaffen“, warnt Mönig. Schlicht und einfach auch, weil die Bauaufsichtsbehörden mangels Personal ohnehin nicht überprüfen könnten, ob die Rauchmelder tatsächlich in den Wohnungen installiert worden seien.

 

Hinzu kämen weitere Unklarheiten. „Die fangen schon mit der Frage an, ob eine Montage durch einen Fachbetrieb erforderlich ist oder ob dies der Mieter, Eigentümer bzw. Hausmeister durchführen darf. Ein Laie wird nicht ohne weiteres wissen, wo ein Rauchmelder aus physikalischen und technischen Gründen am besten platziert werden muss“, so Mönig. Darüber hinaus müsste geklärt werden, ob eine fachgerechte Wartung durch einen professionellen Dienstleister vorausgesetzt werden muss, der die Überprüfungen dokumentiert, oder ob auch hier dem Eigentümer bzw. Mieter die Wartung überlassen werden könne. Geklärt werden müssten auch haftungsrechtliche Fragen zum Beispiel für den Fall, dass ein Mieter seiner Wartungspflicht nicht nachkomme.

 

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